Reparaturia Oerlikon

Der Verein REPARATURIA wurde 2021 gegründet. Bei uns reparieren die Besucherinnen und Besucher ihr defektes Gerät selber. Unsere Dienstleistung ist gratis!

Wir denken dabei in erster Linie an Haushaltgeräte, Kleinmöbel und Spielsachen. Wir reparieren keine Mikrowellengeräte, TV, Handys oder Verbrennungsmotoren.

Werkzeuge sind vorhanden und können gratis benutzt werden. Sollte das Gerät sich weigern repariert zu werden, so können Sie jederzeit unsere fachmännische Hilfe ebenfalls gratis beanspruchen. Geniessen Sie anschliessend nach getaner Arbeit einen Kaffee oder Tee und freuen sich über Ihre getane Arbeit.

Falls Sie jedoch absolut keine Zeit haben eine Reparatur selber auszuführen, so besteht die Möglichkeit, ihr Gerät kostenpflichtig bei uns reparieren zu lassen. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag.
Mitteilung / Wünsche: Wir vom Reparaturia freuen uns, dass wir nun mit euch zusammenarbeiten dürfen und so Synergien noch besser genutzt werden und die Möglichkeit besteht, über Reparaturen und Ersatzteile zu diskutieren.

Adresse: Jungstrasse 17, 8050 Zürich

Statuten Trägerverein Reparaturzentrum Zürich

  1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Trägerverein Reparaturzentrum Zürich“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist gemeinnützig sowie politisch und konfessionell unabhängig.

  1. Ziel und Zweck

Der Verein bezweckt die Führung eines Reparaturzentrums in der Stadt Zürich.

Das Reparaturzentrum bietet ein möglichst umfassendes Angebot an Reparaturmöglichkeiten für alle Arten von Alltags-Gegenständen.

Es unterstützt damit die Bevölkerung, nachhaltig zu leben und zu arbeiten.

Das Reparaturzentrum unterstützt mit seiner Tätigkeit das Schonen von Ressourcen und den gesellschaftlichen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

  1. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

    • Mitgliederbeiträge

    • Förderbeiträge

    • Spenden und Zuwendungen aller Art

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

  1. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

    • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

    • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person

  1. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist Ende Jahr mit einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.

  1. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

    • die Mitgliederversammlung

    • der Vorstand

  1. Die Mitgliederversammlung
  • Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich bis spätestens am 30. Juni statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 15 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand oder 1/10 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 2 Monate nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:

    • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

    • Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands

    • Genehmigung der Jahresrechnung

    • Entlastung des Vorstandes

    • Wahl des Vorstandes.

    • Festsetzung des Mitgliederbeitrages

    • Genehmigung des Jahresbudgets

    • Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm

    • Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder

    • Änderung der Statuten

    • Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.

    • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem absoluten Mehr, der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder.

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder.

Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

  1. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

  1. Zeichnungsberechtigung

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.

  1. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

  1. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 27. Juni 2019 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Reparaturzentrum Zürich am SecondHandDay 2021

Am Samstag, 25.9.2021 fand schweizweit der zweite SecondHandDay statt, um zu nachhaltigerem Konsum zu animieren.


3 Betriebe des Reparaturzentrums Zürich beteiligten sich an der Aktion:


Offcut Zürich Areal Werkstadt, Hohlstr. 418, 8048 Zürich, 11-17 Uhr


Prêt-à-Porter Eva Waldmann, Lessingstr. 13, 8002 Zürich, 14-17 Uhr


Revamp-it, Birmensdorferstr. 379, 8055 Zürich, 10-14 Uhr


Lockdown und Klima Lichtblick:

Reparieren statt Kaufen

Du kannst wegen Corona nichts mehr kaufen?

Du möchtest etwas zum Schutz des Klimas beitragen?

Laptop kaputt, Hose passt nicht mehr, Haushaltsgerät defekt …

Die Betriebe des Vereins Reparaturzentrum Zürich freuen sich über deinen Reparaturauftrag!

Melde dich bei office@zuerich.repair

oder wähle unter wer flickt was? selbst aus, wen du kontaktieren möchtest!

Weitere Infos zu dieser Aktion folgen in Kürze!

Wir sind ein Verein

Findest Du das Reparaturzentrum eine gute Idee? Dann unterstütze uns! Nebst vielen Nutzerinnen und Nutzern brauchen wir auch Vereinsmitglieder um unseren Sponsoren und Gönnern zu zeigen, dass ihre Unterstützung breiten Anklang findet!

Werde Mitglied um unseren Willen zu stärken, dieses grosse Pionierprojekt umsetzen zu können! Deine Mitgliedschaft hilft uns unsere kurzfristigen Ziele schneller zu erreichen. Wir brauchen möglichst viele Menschen die unsere Botschaft fleissig verbreiten und uns helfen PartnerInnen und UnterstützerInnen zu finden.

Upcycling Nähatelier

Zu unserer grossen Freude, hat sich die Upcycling Näherei No Sweatshop entschieden bei uns mitzumachen. Corinna Mattner und Eva Waldmann haben sich dem Verein angeschlossen und streben eine enge Kooperation mit dem entstehenden Repair Centre an. Ihr kreativer, geselliger und farbenfroher Ansatz zur Nachhaltigkeit ist für das Zentrum eine grosse Bereicherung. 

https://nosweatshop.ch