Reparatur Annahme Hub

Reparatur Annahme Formular

Kundeninformationen

Name
Name
Vorname
Nachname
Adresse
Adresse
Postleitzahl
Ort
Land

Gegenstand | Defekt

Select the category that best describes your products offered.
Möglichst detaillierte Beschreibung des Problems.

Maximale Dateigröße: 52.43MB

Lade Bilder hoch die den Defekt möglichst sichtbar abbilden.
Persönlicher Wert

Art der Reparatur

Dauer (kann die Kosten beeinflussen)
Reparatur Ergebins

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Reparaturdienstleistungen von zuerich.repair

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Reparaturaufträge, die durch zuerich.repair im Rahmen des RepairHubs im Josy entgegengenommen und bearbeitet werden.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung dieser AGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot von zuerich.repair richtet sich an Privat- und Geschäftskund*innen mit Sitz in der Schweiz.

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald die Kundschaft einen Reparaturauftrag mit einem festgelegten Maximalbetrag erteilt und ein Partnerbetrieb oder zuerich.repair bestätigt, dass die Reparatur innerhalb dieser Preislimite ausgeführt werden kann.

Kann die Reparatur zu diesem Preis nicht durchgeführt werden, wird die Kundschaft kontaktiert und entscheidet über Rückgabe oder Entsorgung des Geräts.

Externe Reparaturen:
Bei Aufträgen, die an Partnerbetriebe vermittelt werden, tritt zuerich.repair ausschliesslich als Vermittlerin auf. Der Vertrag über die Reparatur kommt in diesen Fällen direkt zwischen der Kundschaft und dem jeweiligen Partnerbetrieb zustande. zuerich.repair übernimmt keine Haftung für Leistungen, Fristen, Preise oder Ergebnisse externer Partnerbetriebe.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

  • Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).

  • Bei Auftragserteilung wird eine Prüfpauschale von CHF 15.– erhoben. Dieser Betrag wird bei erfolgreicher Reparatur vollständig angerechnet.

  • Die Kundschaft legt bei Auftragserteilung einen verbindlichen Maximalbetrag fest. Wird die Reparatur bestätigt und ausgeführt, gilt dieser Betrag als Obergrenze.

  • Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Prüfung, Handling, Transport) können auch dann verrechnet werden, wenn keine Reparatur erfolgt.

  • Die Bezahlung des Restbetrags erfolgt bei Abholung des reparierten Geräts oder gemäss Vereinbarung (Bargeld, Twint, Debit- oder Kreditkarte).

4. Ablauf der Reparatur

a) Interne Reparaturen

Kleinere Reparaturen werden direkt vor Ort durch zuerich.repair ausgeführt.
Die Kundschaft erhält eine Quittung sowie eine Garantie auf die ausgeführten Arbeiten (siehe Ziffer 6).

b) Externe Reparaturen (vermittelte Aufträge an Partnerbetriebe)

zuerich.repair prüft mit einem Partnerbetrieb, ob die Reparatur innerhalb des von der Kundschaft festgelegten Maximalbetrags möglich ist.
Wird dies bestätigt, erfolgt die Reparatur.
Kommunikation und Abrechnung erfolgen je nach Fall direkt zwischen Kundschaft und Partnerbetrieb oder über zuerich.repair.

c) Nicht mögliche Reparaturen oder Überschreitung des Maximalbetrags
  • Technische Unmöglichkeit: Stellt sich heraus, dass eine Reparatur technisch nicht durchführbar ist (z. B. irreparabler Schaden, fehlende Ersatzteile), wird das Gerät unrepariert zurückgegeben oder – nach ausdrücklicher Zustimmung der Kundschaft – fachgerecht entsorgt.

  • Überschreitung des Maximalbetrags: Wird festgestellt, dass die Reparaturkosten den festgelegten Maximalbetrag überschreiten, wird die Reparatur nicht ohne Rücksprache fortgesetzt. Die Kundschaft wird kontaktiert und entscheidet, ob

    1. das Gerät unrepariert zurückgegeben,

    2. die Reparatur zum höheren Preis freigegeben oder

    3. das Gerät entsorgt werden soll.

  • Kein Spielraum: Wird von der Kundschaft bei Auftragserteilung die Option „Kein Spielraum“ gewählt, verzichtet sie ausdrücklich auf eine Benachrichtigung im Fall einer Überschreitung des Maximalbetrags. Kann die Reparatur zu diesem Preis nicht durchgeführt werden, wird das Gerät automatisch unrepariert zurückgegeben oder – sofern gewünscht – fachgerecht entsorgt.

  • Bereits entstandene Kosten (z. B. für Prüfung, Transport oder Handling) sind auch dann geschuldet, wenn keine Reparatur erfolgt.

5. Abholung und Aufbewahrung

  • Reparierte Geräte sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Benachrichtigung abzuholen.

  • Erfolgt keine Abholung, kann eine Lagergebühr von CHF 2.– pro Tag und Gerät erhoben werden.

  • Nach Ablauf von einem Monat ohne Abholung gilt das Gerät als aufgegeben. zuerich.repair ist in diesem Fall berechtigt, das Gerät zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Die Kundschaft wird vor Ablauf der Frist nochmals schriftlich (per E-Mail) erinnert.

  • Die Reparatur- und Prüfkosten bleiben auch bei Nichtabholung geschuldet.

6. Garantie und Haftung

  • Für interne Reparaturen gewährt zuerich.repair eine Garantie von zwei (2) Monaten auf die ausgeführten Arbeiten und eingesetzten Ersatzteile.

  • Für externe Reparaturen gelten die Garantie- und Haftungsbestimmungen der jeweiligen Partnerbetriebe.

  • Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere Schäden infolge unsachgemässer Handhabung, Sturz, Bruch, Flüssigkeit, Softwarefehler, Fremdeingriffe oder normale Abnutzung.

  • Während der Reparatur kann es vorkommen, dass aufgrund des bestehenden Schadens weitere Teile brechen oder zusätzliche Mängel sichtbar werden. Für solche Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, sofern kein grobes Verschulden von zuerich.repair oder einem Partnerbetrieb vorliegt.

  • Die Kundschaft ist verpflichtet, vor Abgabe des Geräts eine Datensicherung vorzunehmen. Für Datenverlust wird keine Haftung übernommen.

  • Bei Verlust oder Vertauschung eines Geräts haftet zuerich.repair ausschliesslich für den Zeitwert des Gegenstands, sofern der Verlust auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

  • Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, Wertminderung, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.

  • Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von zuerich.repair.

7. Transport

  • Erfolgt der Transport eines Geräts durch von zuerich.repair beauftragte Dritte, geschieht dies auf Risiko der Kundschaft.

  • zuerich.repair haftet für Transportschäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eigener Mitarbeitender.

  • Für Transporte, die von externen Dienstleistern durchgeführt werden, gelten deren jeweiligen Geschäftsbedingungen.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Reparaturauftrags verarbeitet und nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Daten werden vertraulich behandelt und gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) aufbewahrt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.